Die ASFINAG betreibt das über 2000 km lange Autobahnen- und Schnellstraßennetz in Österreich. Hunderte Brücken überqueren diese Straßen, und viele davon eignen sich die Anbringung von Brückentransparenten.


Das auf dem Brückentransparent anzubringende Sujet muss einen grundsätzlichen wegweisenden Charakter aufweisen und ein Hinweis auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung / ein zeitlich begrenztes Ereignis sein (Landesausstellung, Messen, größere Feste, Eröffnungen, etc.). Werbung für gast- und schankgewerbliche Betriebe, Hotels und Tankstellen ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. ASFINAG erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen lediglich die entgeltliche Bewilligung gemäß §25 BStG. Es wird darauf hingewiesen, dass vom Kunden eine Bewilligung der Verkehrsbehörde gemäß STVO einzuholen ist.